Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner heutigen Sitzung (11.2.) Änderungen der Essener Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und Spielgruppen sowie die Kostenbeteiligung der Eltern in der Kindertagespflege empfohlen.
Änderung beim Erlass von Elternbeiträgen
Eltern, die zu Empfängern von Leistungen gemäß des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) und von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gehören, werden bereits seit einer Gesetzesänderung des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes rückwirkend ab dem 1.8.2019 von den Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen befreit.
In der Essener Satzung sind bereits Regelungen für den Personenkreis getroffen worden, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Leistungen nach § 8 Nr. 1 und Nr. 2 Sozialgesetzbuch XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Diese Regelung hat weiter Bestand, wird mit der Änderung der Essener Satzung jedoch um den Personenkreis der Bezieher von Leistungen gemäß des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) und von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gehören erweitert. Durch die Neuregelung der Essener Satzung müssen Eltern dann nur noch den Bescheid über diesen Leistungsbezug vorlegen. Die Prüfung der tatsächlichen Einkommenshöhe als Grundlage für die Erhebung des Elternbeitrags nach Einkommensstufen kann dann entfallen.
Änderungen in der Abrechnung der Tagespflege
Bisher wurde der Kostenbeteiligung der Eltern für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege tagesgenau abgerechnet. Aufgrund der gestiegenen Anzahl von Kindertagespflegeplätzen sowie der häufigen Wechsel in andere Tagespflegeangebote hat sich der damit verbundene Verwaltungsaufwand als unwirtschaftlich erwiesen. Im interkommunalen Vergleich ist die Stadt Essen zudem fast die einzige Stadt, die die Kostenbeteiligung der Eltern tagesgenau abrechnet. Um die Ressourcen zu optimieren und den Verwaltungsaufwand geringer zu halten, wird die Essener Satzung dahingehend geändert, dass die Kostenbeteiligung der Eltern in Zukunft als voller Monatsbeitrag erhoben wird. Den Eltern wird bei der Anmeldung die Elternbeitragssatzung ausgehändigt, sodass sie beispielsweise bei der Auswahl des Tagespflegeplatzes selbstständig den Zeitpunkt für einen Betreuungswechsel planen können.
Über die Änderung der Satzung wird der Rat der Stadt Essen am 19. Februar entscheiden.
Zum Hintergrund
Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung des Gesetzes zur Weiterentwicklung und Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-Kita-Gesetz) und des Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe (Starke-Familien-Gesetz) am 1. August 2019, werden einkommensschwache Familien bei der Betreuung ihrer Kinder in Kindertagespflegeeinrichtungen finanziell entlastet. Auch Eltern, die zu den Empfängern von Leistungen gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kindergeldzuschlag) und von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz gehören, werden ab dem 1. August 2019 von den Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen befreit.
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